Kollektiver Minderheitenschutz
Der Politikwissenschaftler Dr. Samuel Salzborn hatte sich zwar schon am 5. April dieses Jahres im Interview mit dem „Standard“ zu dem in Europa praktizierten Minderheitenschutz von Volksgruppen geäußert. Seine Worte sind jedoch nach wie vor aktuell:
Es gibt zwei grundlegende Positionen des Minderheitenschutzes: Einerseits den Ansatz, das Individuum bzw. die Einzelperson vor Diskriminierung zu schützen. Die andere Linie orientiert sich am Kollektiv, sie will nicht den Einzelnen schützen, sondern eine Kultur, ein Brauchtum, eine Sprache quasi konservieren. Dieser zweite Ansatz fasst im europäischen Rahmen immer mehr Fuß und trägt meiner Meinung nach dazu bei, Konflikte zu schüren. Dieser kollektivrechtliche Minderheitenschutz ist eine bedenkliche Entwicklung. Durch Integrationsmaßnahmen und Aufklärungsarbeit, auch im Bildungsbereich, könnte man hingegen Verständigung fördern, statt Kulturen voneinander zu trennen - denn das ist die Folge von kollektivrechtlichen Vorstellungen: Dass die Menschen in homogen abgeschlossenen Räumen leben sollen. Ein Historiker, Karl Heinz Roth, hat das einmal zutreffend die Gefahr der Entstehung von “Volksgruppenzoos” genannt.
Dieser kollektive Minderheitenschutz wird auch in Bezug auf den Islam als religiöse Minderheit in Deutschland praktiziert. Die heterogene Gruppe der Muslime genießt einen kollektiven Schutz in ihrer Religionsausübung, der es ermöglicht, dass innerhalb der Gruppe Individualrechte, z.B. Frauenrechte, beschnitten werden. Necla Kelek beschreibt dies so:
Es gibt eine Reihe großer sozialer Probleme mit der deutschen Sprache, in Familien, in der Erziehung, in Fragen der Gleichberechtigung der Frauen, Jungenkriminalität, der Gewalt in der Familie und der Integration. Drängende Fragen, deren Lösung die den Einsatz und das Geld der Muslime eher bräuchten, als das sie mit Repräsentativbauten Stärke zeigen sollten. Immer wenn diese Probleme angesprochen werden, wird behauptet, dass habe nichts mit dem Islam zu tun. Aber eine Religion, die den Anspruch erhebt, alle Aspekte des öffentlichen und privaten Lebens eines Gläubigen in Vorschriften, Gebote und Traditionen zu fassen, kann sich nicht bei erstbester Gelegenheit vor den Folgen dieses Anspruches drücken.
Darüber hinaus beobachte ich, dass der Schutz vor Diskriminierung von Muslimen dazu führen kann, dass man den Antidiskriminierungsschutz von anderen Minderheiten vernachlässig. Hier seien z.B. Homosexuelle genannt. Mir scheint die Gesellschaft überfordert, wie man der Homophobie in einigen muslimischen Kreisen begegnen soll. Deutliche Worte zu dieser Erscheinung werden vermieden, weil man eine Gruppe nicht unter Generalverdacht stellen möchte. Ebenso verhält es sich mit dem muslimischen Antisemitismus. Dieser ist ein Import aus dem Nahost-Konfliktes. Ein Aprangern dieses Antisemitismus, der sich unter Muslimen verbreitet, wird gescheut, weil man - wie auch beim Problem mit der Homophobie und den Frauenrechten - vermeiden möchte, dass eine Minderheit als solche angegriffen wird.
Eine Minderheit vor berechtigter Kritik schützen zu wollen, ist „positive Fremdenfeindlichkeit“. Minderheitenschutz soll Diskriminierung von Menschen verhindern, d.h. ihre gezielte Benachteilung aufgrund der Tatsache, dass sie einer bestimmter Gruppe angehören. Ziel des Minderheitenschutzes ist es, eine Gleichbehandlung zu gewährleisten. Minderheitenschutz sollte aber nicht dazu führen, dass Menschen, nur weil sie einer Minderheit angehören, andere diskriminieren können.
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